AGB
Allgemeine Geschäfts- und Zahlungsbedingungen (AGB)
Dipl.-Kauff. Jianya Dou-Horras,
China Handel, Investitionsberatung, Übersetzungsdienst
§ 1 Geltungsbereich
1) Die nachstehenden Geschäfts- und Zahlungsbedingungen gelten für alle zwischen den Parteien geschlossenen Verträge über die Dienstleistung im Bereich China Handel (einschließlich Handelsvermittlungen), Investitionsberatung, übersetzungs- sowie anderen Sprachdienst.
2) Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden.
3) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers, die wir nicht ausdrücklich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir nicht ausdrücklich widersprechen.
4) Zur Einbeziehung der nachfolgenden Geschäfts- und Zahlungsbedingungen genügt jede auch stillschweigend erklärte Willensübereinstimmung, wenn es sich bei dem Auftraggeber um einen Unternehmer handelt.
5) In den Verträgen sind alle Vereinbarungen, die zwischen dem Auftraggeber und uns zur Ausführung der Dienstleistung getroffen wurden, schriftlich niedergelegt.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
1) Grundlage der Geschäftsbeziehungen ist der jeweilige Beratungs- und Dienstleistungsvertrag oder der schriftliche Auftrag des Auftraggebers an uns, in dem die wesentlichen Vertragsbestandteile enthalten sind.
2) Der Auftraggeber kann Angebote und die Annahme unserer Angebote folgendermaßen erklären:
- postalisch
- per Fax
- per e - mail
3) Eingehende Bestellungen werden als Angebot zum Vertragsabschluss der Auftraggebers gewertet. Der Auftraggeber ist an dieses Angebot 2 Wochen nach Eingang gebunden.
4) Der Auftraggeber erhält nach Eingang der erforderlichen Unterlagen eine Bestätigung per e- mail oder per Fax. Mit dieser Bestätigung gilt die Annahme des Angebotes auf Abschluss des Berater- und Dienstleistungsvertrages.
5) Ebenfalls gilt die Ausführung des Vertrages als Annahme der Bestellung.
6) Aktualisierungen und Änderungen von Angeboten und Vertragsbestandteilen werden von beiden Parteien schriftlich festgelegt und gelten als Zusatzvereinbarung zum bestehenden Vertragswerk.
§ 3 Vergütung
1) Maßgeblich ist die im Vertragswerk vereinbarte Vergütung.
2) In allen Vergütungsvereinbarungen ist die gesetzliche Mehrwertsteuer nicht enthalten. Diese werden wir in der gesetzlichen Höhe am Tage der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausweisen.
§ 4 Zahlung, Fälligkeit
1) Ein Anspruch auf Zahlung der Vergütung entsteht für jede erbrachte Leistung.
2) Alle Leistungen, die nicht ausdrücklich im Vertragswerk der Parteien ausgewiesen sind, gelten als Nebenleistungen und sind gesondert zu vergüten.
3) Fälligkeit entsteht bei Zugang der Rechnung, soweit sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.
4) Ein Skontoabzug ist nur bei einer besonderen schriftlichen Vereinbarung zwischen uns und dem Auftraggeber zulässig.
5) Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn tatsächlich über den Betrag verfügt werden kann.
6) Anfallende Verpackungs- und Versandkosten sind vom Auftraggeber zu tragen.
§ 5 Zahlungsverzug
1) Der Auftraggeber kommt auch ohne eine Mahnung mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug, wenn er die Zahlung nicht innerhalb von 10 Tagen nach Zugang der Rechnung vornimmt.
2) Im Falle des Verzuges sind wir berechtigt, bei Auftraggebern, die gewerblich tätig sind, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz geltend zu machen.
3) Dem Auftragnehmer bleibt es vorbehalten, höhere Verzugszinsen aus einem anderen Rechtsgrund geltend zu machen.
4) Zur Aufrechnung gleichartiger Forderung ist der Auftraggeber nur berechtigt, wenn sie rechtskräftig festgestellt und unbestritten sind.
5) Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes ist nur bei einem Gegenanspruch aus dem gleichen Vertragsverhältnis möglich.
§ 6 Lieferfristen und Termine
1) Es ist unser Anliegen, die vertraglich vereinbarte Leistungen nach Abschluss des Vertragswerkes innerhalb von 10 Tagen zu erbringen.
2) Maßgeblich sind die Terminabsprachen zwischen den Parteien, soweit diese verbindlich erklärt wurden.
3) Der Auftraggeber ist verpflichtet, eine angemessene Nachfrist zur Vertragserfüllung zu setzen, wenn der Auftragnehmer der vertraglichen Vereinbarung nicht oder nicht rechtzeitig nachkommt. Als angemessen wird eine Frist von 14 Tagen erachtet.
4) Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und wegen Umständen, die im Verantwortungsbereich des Auftraggebers liegen (Verletzung von Mitwirkungspflichten, Verzögerungen durch vom Auftraggeber beauftragten Dritten), haben wir nicht zu vertreten und berechtigen uns, das Erbringen der vereinbarten Leistung um die Dauer der Verzögerung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit zu verschieben.
5) Die Haftung bei Verzug beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
6) Teillieferungen sind bei vereinbarten Lieferfristen zulässig, wenn sich für den Auftraggeber dadurch kein unzumutbarer Nachteil ergibt und die Gebrauchsfähigkeit nicht beeinträchtigt wird.
7) Tritt der Auftraggeber unberechtigt von einem erteilten Vertrag zurück, kann Dipl.-Kauff. Jianya Dou-Horras, China Handel, Investitionsberatung und übersetzungsdienst unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schadensersatz zu beanspruchen, 20 % der vereinbarten Vergütung für die Bearbeitungskosten und den entgangenen Gewinn einfordern. Der Nachweis eines geringeren Schaden bleibt dem Auftraggeber vorbehalten.
§ 7 Mitwirkungspflichten
1) Der Auftraggeber stellt alle für die Durchführung der vertraglich vereinbarten Leistung notwendigen Unterlagen, Informationen und Materialien zur Verfügung.
2) Der Auftraggeber verschafft dem Auftragnehmer Zutritt zu den Räumlichkeiten, in denen die vertraglich vereinbarte Leistung erbracht werden soll.
§ 8 Verschwiegenheitsklausel
1) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, über alle im Rahmen der Beratungs- und Dienstleistungstätigkeit bekannt gewordenen betrieblichen, geschäftlichen und privaten Angelegenheiten Stillschweigen zu bewahren.
2) Diese Verpflichtung unter Ziffer 1 gilt gleichermaßen für unsere Erfüllungsgehilfen.
3) Die Verschwiegenheitsverpflichtung erstreckt sich auch auf den Zeitraum nach Bestehen des Vertragsverhältnisses und kann nur durch den Auftraggeber selbst in schriftlicher Form aufgehoben werden.
4) Der Auftragnehmer ist ebenfalls verpflichtet, über die geschäftlichen und privaten Belange des Auftraggebers, von denen er während des Geschäftsbeziehung Kenntnis erlangt, Stillschweigen zu bewahren. Ebenfalls trifft ihn diese Verpflichtung nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.
5) Der Auftragnehmer verwahrt die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen sorgfältig und schützt diese vor unberechtigten Zugriffen Dritter.
6) Es werden keine Unterlagen und Dokumente an den Auftraggeber zurückgesendet.
§ 9 Haftungsbeschränkung
1) Wir übernehmen keine Haftung für jegliche Schäden, die durch höhere Gewalt (z.B. Stromausfälle; Naturereignisse oder Verkehrsstörungen), Netzwerk- oder Serverfehler, Leistungs- und übertragungsstörungen, Viren oder Störungen des Postweges entstanden sind.
2) Für die endgültige überprüfung sämtlicher übertragener bzw. versandter Daten ist der Auftraggeber verantwortlich.
3) Wir übernehmen keine Haftung für Schäden an Hard- und Software des Auftraggebers, die durch unwissentliche übersendung von virusinfizierten Dokumenten per e- mail verursacht werden.
4) Wir haften nicht für den Fall, dass der Erfolg einer von uns vorgeschlagenen Maßnahme hinter den Erwartungen des Auftraggebers zurückbleibt.
5) Wir haften nicht für Schäden und Folgeschäden, soweit der Auftraggeber selbst oder Dritte die uns überlassenen Materialien, Dokumente oder Informationen verändert oder verfälscht haben.
6) Unsere Haftung beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
7) Soweit vorstehend nicht eine andere Regelung getroffen wurde, ist die Haftung ausgeschlossen.
§ 10 Mängelrüge
1) Objektiv vorhandene Mängel an den vom Auftragnehmer verwendeten Materialien sind unverzüglich nach Kenntniserlangung, spätestens jedoch nach 14 Tagen, anzuzeigen. Unterlässt der Auftraggeber die Anzeige, gilt das Material bei Erkennbarkeit des Mangels als genehmigt.
2) Wird die Dienstleistung des Auftragnehmers vollständig in Frage gestellt, muss dies zur Darlegung der Bemängelung durch ein objektives Gutachten untermauert werden.
3) Bei Anzeige eines Mangels, besteht das Recht zur Nachbesserung durch den Auftragnehmer.
Die Nachbesserung ist als gescheitert anzusehen nach 2 erfolglosen Versuchen. Der Auftragnehmer hat in diesem Fall das Recht der Nachlieferung bzw. der Neuvornahme.
4) Die Haftung im Gewährleistungsfall ist auf die finanzielle Höhe des Auftragsvolumens begrenzt.
5) Die Gewährleistungsrechte des Auftraggebers hinsichtlich des verwendeten Materials verjähren innerhalb einer Frist von einem Jahr nach Ablieferung der Ware, es sei denn, eine arglistige Täuschung ist erfolgt. In diesem Fall gelten die gesetzlichen Vorschriften.
6) Haftung, die auf Verletzung eines Urheberrechts oder auf Ansprüchen Dritter beruhen, werden nicht übernommen.
7) Ein Rücktrittsrecht besteht für den Auftraggeber, wenn wir trotz zugesichertem Liefertermin und erfolgter Nachfristsetzung durch den Auftraggeber die Lieferung und Dienstleistung nicht vornehmen konnten.
§ 11 Schlussbestimmungen
1) Sollte eine Bestimmung dieser Geschäfts- und Zahlungsbedingungen unwirksam sein oder werden, so sind die übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.
2) Auf die Rechts- und Geschäftsbeziehungen der Vertragsparteien ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden.
3) Erfüllungsort ist der Sitz unserer Firma in Aldingen.
4) Als Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten wird das für unseren Sitz in Rottweil als örtlich zuständige Gericht vereinbart.
Dipl.-Kauff. Jianya Dou-Horras,
China Handel, Investitionsberatung, Übersetzungsdienst
§ 1 Geltungsbereich
1) Die nachstehenden Geschäfts- und Zahlungsbedingungen gelten für alle zwischen den Parteien geschlossenen Verträge über die Dienstleistung im Bereich China Handel (einschließlich Handelsvermittlungen), Investitionsberatung, übersetzungs- sowie anderen Sprachdienst.
2) Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden.
3) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers, die wir nicht ausdrücklich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir nicht ausdrücklich widersprechen.
4) Zur Einbeziehung der nachfolgenden Geschäfts- und Zahlungsbedingungen genügt jede auch stillschweigend erklärte Willensübereinstimmung, wenn es sich bei dem Auftraggeber um einen Unternehmer handelt.
5) In den Verträgen sind alle Vereinbarungen, die zwischen dem Auftraggeber und uns zur Ausführung der Dienstleistung getroffen wurden, schriftlich niedergelegt.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
1) Grundlage der Geschäftsbeziehungen ist der jeweilige Beratungs- und Dienstleistungsvertrag oder der schriftliche Auftrag des Auftraggebers an uns, in dem die wesentlichen Vertragsbestandteile enthalten sind.
2) Der Auftraggeber kann Angebote und die Annahme unserer Angebote folgendermaßen erklären:
- postalisch
- per Fax
- per e - mail
3) Eingehende Bestellungen werden als Angebot zum Vertragsabschluss der Auftraggebers gewertet. Der Auftraggeber ist an dieses Angebot 2 Wochen nach Eingang gebunden.
4) Der Auftraggeber erhält nach Eingang der erforderlichen Unterlagen eine Bestätigung per e- mail oder per Fax. Mit dieser Bestätigung gilt die Annahme des Angebotes auf Abschluss des Berater- und Dienstleistungsvertrages.
5) Ebenfalls gilt die Ausführung des Vertrages als Annahme der Bestellung.
6) Aktualisierungen und Änderungen von Angeboten und Vertragsbestandteilen werden von beiden Parteien schriftlich festgelegt und gelten als Zusatzvereinbarung zum bestehenden Vertragswerk.
§ 3 Vergütung
1) Maßgeblich ist die im Vertragswerk vereinbarte Vergütung.
2) In allen Vergütungsvereinbarungen ist die gesetzliche Mehrwertsteuer nicht enthalten. Diese werden wir in der gesetzlichen Höhe am Tage der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausweisen.
§ 4 Zahlung, Fälligkeit
1) Ein Anspruch auf Zahlung der Vergütung entsteht für jede erbrachte Leistung.
2) Alle Leistungen, die nicht ausdrücklich im Vertragswerk der Parteien ausgewiesen sind, gelten als Nebenleistungen und sind gesondert zu vergüten.
3) Fälligkeit entsteht bei Zugang der Rechnung, soweit sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.
4) Ein Skontoabzug ist nur bei einer besonderen schriftlichen Vereinbarung zwischen uns und dem Auftraggeber zulässig.
5) Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn tatsächlich über den Betrag verfügt werden kann.
6) Anfallende Verpackungs- und Versandkosten sind vom Auftraggeber zu tragen.
§ 5 Zahlungsverzug
1) Der Auftraggeber kommt auch ohne eine Mahnung mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug, wenn er die Zahlung nicht innerhalb von 10 Tagen nach Zugang der Rechnung vornimmt.
2) Im Falle des Verzuges sind wir berechtigt, bei Auftraggebern, die gewerblich tätig sind, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz geltend zu machen.
3) Dem Auftragnehmer bleibt es vorbehalten, höhere Verzugszinsen aus einem anderen Rechtsgrund geltend zu machen.
4) Zur Aufrechnung gleichartiger Forderung ist der Auftraggeber nur berechtigt, wenn sie rechtskräftig festgestellt und unbestritten sind.
5) Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes ist nur bei einem Gegenanspruch aus dem gleichen Vertragsverhältnis möglich.
§ 6 Lieferfristen und Termine
1) Es ist unser Anliegen, die vertraglich vereinbarte Leistungen nach Abschluss des Vertragswerkes innerhalb von 10 Tagen zu erbringen.
2) Maßgeblich sind die Terminabsprachen zwischen den Parteien, soweit diese verbindlich erklärt wurden.
3) Der Auftraggeber ist verpflichtet, eine angemessene Nachfrist zur Vertragserfüllung zu setzen, wenn der Auftragnehmer der vertraglichen Vereinbarung nicht oder nicht rechtzeitig nachkommt. Als angemessen wird eine Frist von 14 Tagen erachtet.
4) Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und wegen Umständen, die im Verantwortungsbereich des Auftraggebers liegen (Verletzung von Mitwirkungspflichten, Verzögerungen durch vom Auftraggeber beauftragten Dritten), haben wir nicht zu vertreten und berechtigen uns, das Erbringen der vereinbarten Leistung um die Dauer der Verzögerung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit zu verschieben.
5) Die Haftung bei Verzug beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
6) Teillieferungen sind bei vereinbarten Lieferfristen zulässig, wenn sich für den Auftraggeber dadurch kein unzumutbarer Nachteil ergibt und die Gebrauchsfähigkeit nicht beeinträchtigt wird.
7) Tritt der Auftraggeber unberechtigt von einem erteilten Vertrag zurück, kann Dipl.-Kauff. Jianya Dou-Horras, China Handel, Investitionsberatung und übersetzungsdienst unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schadensersatz zu beanspruchen, 20 % der vereinbarten Vergütung für die Bearbeitungskosten und den entgangenen Gewinn einfordern. Der Nachweis eines geringeren Schaden bleibt dem Auftraggeber vorbehalten.
§ 7 Mitwirkungspflichten
1) Der Auftraggeber stellt alle für die Durchführung der vertraglich vereinbarten Leistung notwendigen Unterlagen, Informationen und Materialien zur Verfügung.
2) Der Auftraggeber verschafft dem Auftragnehmer Zutritt zu den Räumlichkeiten, in denen die vertraglich vereinbarte Leistung erbracht werden soll.
§ 8 Verschwiegenheitsklausel
1) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, über alle im Rahmen der Beratungs- und Dienstleistungstätigkeit bekannt gewordenen betrieblichen, geschäftlichen und privaten Angelegenheiten Stillschweigen zu bewahren.
2) Diese Verpflichtung unter Ziffer 1 gilt gleichermaßen für unsere Erfüllungsgehilfen.
3) Die Verschwiegenheitsverpflichtung erstreckt sich auch auf den Zeitraum nach Bestehen des Vertragsverhältnisses und kann nur durch den Auftraggeber selbst in schriftlicher Form aufgehoben werden.
4) Der Auftragnehmer ist ebenfalls verpflichtet, über die geschäftlichen und privaten Belange des Auftraggebers, von denen er während des Geschäftsbeziehung Kenntnis erlangt, Stillschweigen zu bewahren. Ebenfalls trifft ihn diese Verpflichtung nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.
5) Der Auftragnehmer verwahrt die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen sorgfältig und schützt diese vor unberechtigten Zugriffen Dritter.
6) Es werden keine Unterlagen und Dokumente an den Auftraggeber zurückgesendet.
§ 9 Haftungsbeschränkung
1) Wir übernehmen keine Haftung für jegliche Schäden, die durch höhere Gewalt (z.B. Stromausfälle; Naturereignisse oder Verkehrsstörungen), Netzwerk- oder Serverfehler, Leistungs- und übertragungsstörungen, Viren oder Störungen des Postweges entstanden sind.
2) Für die endgültige überprüfung sämtlicher übertragener bzw. versandter Daten ist der Auftraggeber verantwortlich.
3) Wir übernehmen keine Haftung für Schäden an Hard- und Software des Auftraggebers, die durch unwissentliche übersendung von virusinfizierten Dokumenten per e- mail verursacht werden.
4) Wir haften nicht für den Fall, dass der Erfolg einer von uns vorgeschlagenen Maßnahme hinter den Erwartungen des Auftraggebers zurückbleibt.
5) Wir haften nicht für Schäden und Folgeschäden, soweit der Auftraggeber selbst oder Dritte die uns überlassenen Materialien, Dokumente oder Informationen verändert oder verfälscht haben.
6) Unsere Haftung beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
7) Soweit vorstehend nicht eine andere Regelung getroffen wurde, ist die Haftung ausgeschlossen.
§ 10 Mängelrüge
1) Objektiv vorhandene Mängel an den vom Auftragnehmer verwendeten Materialien sind unverzüglich nach Kenntniserlangung, spätestens jedoch nach 14 Tagen, anzuzeigen. Unterlässt der Auftraggeber die Anzeige, gilt das Material bei Erkennbarkeit des Mangels als genehmigt.
2) Wird die Dienstleistung des Auftragnehmers vollständig in Frage gestellt, muss dies zur Darlegung der Bemängelung durch ein objektives Gutachten untermauert werden.
3) Bei Anzeige eines Mangels, besteht das Recht zur Nachbesserung durch den Auftragnehmer.
Die Nachbesserung ist als gescheitert anzusehen nach 2 erfolglosen Versuchen. Der Auftragnehmer hat in diesem Fall das Recht der Nachlieferung bzw. der Neuvornahme.
4) Die Haftung im Gewährleistungsfall ist auf die finanzielle Höhe des Auftragsvolumens begrenzt.
5) Die Gewährleistungsrechte des Auftraggebers hinsichtlich des verwendeten Materials verjähren innerhalb einer Frist von einem Jahr nach Ablieferung der Ware, es sei denn, eine arglistige Täuschung ist erfolgt. In diesem Fall gelten die gesetzlichen Vorschriften.
6) Haftung, die auf Verletzung eines Urheberrechts oder auf Ansprüchen Dritter beruhen, werden nicht übernommen.
7) Ein Rücktrittsrecht besteht für den Auftraggeber, wenn wir trotz zugesichertem Liefertermin und erfolgter Nachfristsetzung durch den Auftraggeber die Lieferung und Dienstleistung nicht vornehmen konnten.
§ 11 Schlussbestimmungen
1) Sollte eine Bestimmung dieser Geschäfts- und Zahlungsbedingungen unwirksam sein oder werden, so sind die übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.
2) Auf die Rechts- und Geschäftsbeziehungen der Vertragsparteien ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden.
3) Erfüllungsort ist der Sitz unserer Firma in Aldingen.
4) Als Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten wird das für unseren Sitz in Rottweil als örtlich zuständige Gericht vereinbart.

